Die deutsche Fassung dieses rechtlichen Dokuments ist maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der leichteren Verständlichkeit.
Bedingungen für den Belastungserlass durch Empfehlung
Gültig ab: 3. September 2026 · Version 3
Diese Bedingungen regeln den Belastungserlass durch Empfehlung: die nach Ablauf der Zielfrist angebotene Möglichkeit, eine bedingte Belastung zu vermeiden, falls das Commitment später als nicht erfüllt bewertet wird, indem eine neue Person an Commitery empfohlen wird. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen, die Zahlungsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung.
Für das Teilen eines Empfehlungslinks gilt außerdem Abschnitt 5 der Empfehlungs- und Challenge-Bedingungen. Soweit diese Bedingungen und die Zahlungsbedingungen denselben Gegenstand regeln, gelten diese Bedingungen für den Erlass; die Zahlungsbedingungen regeln weiterhin die zugrunde liegende bedingte Belastung.
Der Erlass ist eine freiwillige Funktion. Er ist weder Gewinnspiel noch Bonusprogramm, Auszahlung oder Versicherung gegen das Nichterreichen eines Ziels.
1. Begriffe
- Ausgangs-Commitment — das Commitment, für das die Empfehlungsoption aktiviert wurde.
- Empfehlende Person — die Person, der das Ausgangs-Commitment gehört und die den Erlass aktiviert.
- Empfohlene Person — die Person, die dem Empfehlungslink folgt und ein eigenes Commitery-Konto erstellt.
- Qualifizierender Checkout — ein Checkout der empfohlenen Person, der die Voraussetzungen in Abschnitt 4 erfüllt.
2. Aktivierung
Die Empfehlungsoption kann von der Person aktiviert werden, der ein Commitment gehört, nachdem dessen Zielfrist ohne eingereichten Nachweis abgelaufen ist. Sie kann auch nach einem Nichterfüllungsurteil aktiviert werden, solange die bedingte Belastung noch aussteht. Die Aktivierung ist nur möglich, solange die Option im Produkt angezeigt wird, und nur einmal pro Commitment, einschließlich einzelner Routine-Zyklen. Der Erlass ist an dieses eine Commitment gebunden und kann nicht auf ein anderes Commitment, einen anderen Routine-Zyklus oder ein anderes Konto übertragen werden.
Der Empfehlungslink schlägt kein bestimmtes Commitment vor. Die empfohlene Person entscheidet selbst, wozu, zu welchen Bedingungen und mit welchem Betrag sie sich verpflichtet.
3. Wirkung der Aktivierung
Vor einem Urteil erfasst die Aktivierung eine bedingte Empfehlung für das Ausgangs-Commitment. Sie erzeugt kein Guthaben und erlässt nichts, solange das Commitment nicht später als nicht erfüllt bewertet wird. Nach einem Nichterfüllungsurteil verschiebt eine aktivierte oder bereits aktive Empfehlung die bedingte Belastung bis zur angezeigten Frist. Die Verschiebung ist keine Aufhebung: Erfolgt bis zur Frist kein qualifizierender Checkout, wird die ursprüngliche Belastung fällig und Commitery kann sie nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen über die hinterlegte Zahlungsmethode einziehen. Die Zahlungsmethode muss während des Empfehlungszeitraums gültig bleiben.
Die Aktivierung verändert weder die Nachweisfrist noch ein Urteil über das Ausgangs-Commitment. Sie eröffnet das Einspruchsfenster weder neu noch verlängert oder ersetzt sie es. Für Einsprüche gelten die Nutzungsbedingungen.
4. Voraussetzungen
Eine Empfehlung qualifiziert sich nur, wenn vor der angezeigten Frist alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Eine tatsächlich neue Person folgt dem für das Ausgangs-Commitment ausgegebenen Empfehlungslink und erstellt nach Aktivierung des Erlasses ein eigenes Commitery-Konto.
- Diese Person schließt ihr erstes Commitment auf Commitery mit mindestens dem im Produkt angezeigten Mindestbetrag ab.
- Der Checkout wird vollständig abgeschlossen und nicht abgebrochen.
Das Teilen oder Anklicken des Links, eine Registrierung ohne Checkout oder ein Checkout nach der Frist qualifizieren sich nicht. Eine qualifizierende Empfehlung genügt; weitere Empfehlungen für dasselbe Commitment haben keine zusätzliche Wirkung.
5. Nicht qualifizierende Empfehlungen
Eigenempfehlungen, Empfehlungen an von der empfehlenden Person kontrollierte Konten, doppelte oder erneut registrierte Konten, koordinierte oder gegenseitige Empfehlungsringe, automatisierte Registrierungen und manipulierte Checkouts qualifizieren sich nicht. Commitery darf die Voraussetzungen vor Gewährung des Erlasses prüfen und den Erlass ablehnen, wenn sie nicht erfüllt sind.
6. Folge einer qualifizierenden Empfehlung
Bei einer qualifizierenden Empfehlung und einem späteren Nichterfüllungsurteil erlässt Commitery die gesamte bedingte Belastung des Ausgangs-Commitments. Wird das Ausgangs-Commitment erfüllt, besteht keine Belastung zum Erlass und die Empfehlung wird geschlossen. In beiden Fällen entsteht weder ein Guthaben noch ein auszahlbarer oder erstattungsfähiger Betrag.
Der Erlass ist nach seiner Gewährung endgültig. Widerruft oder storniert die empfohlene Person ihr auslösendes Commitment später oder erhält sie dafür eine Erstattung, lebt die erlassene Belastung nicht wieder auf. Dies gilt nicht, wenn die Empfehlung von Anfang an nach Abschnitt 5 nicht qualifiziert war.
7. Ablauf der Frist
Erfolgt bis zur Frist kein qualifizierender Checkout, wird die Empfehlung geschlossen, die Verschiebung endet und die ursprüngliche bedingte Belastung wird fällig. Commitery wird die empfehlende Person üblicherweise vor dem Einzug benachrichtigen. Der Erlass kann für dasselbe Commitment nicht erneut aktiviert werden.
8. Stellung der empfohlenen Person
Die empfohlene Person schließt mit Commitery eine eigene Vereinbarung zu den vor dem Checkout angezeigten Bedingungen. Das Folgen des Links verändert weder Betrag, Frist, Nachweisanforderungen noch bedingte Belastung ihres Commitments und begründet keine Verpflichtung gegenüber der empfehlenden Person. Wird das eigene Commitment nicht erfüllt, kann die empfohlene Person nach den Zahlungsbedingungen belastet werden. Das nicht erfüllte Commitment der empfehlenden Person wird ihr nicht angezeigt.
9. Kein Geldwert und nur eine Ebene
Der Erlass hat keinen Geldwert, kann nicht ausgezahlt, angespart, übertragen, verkauft oder mit einem anderen Erlass kombiniert werden und übersteigt niemals die bedingte Belastung des Ausgangs-Commitments.
Der Erlass funktioniert nur auf einer Ebene. Er hängt ausschließlich von einem qualifizierenden Checkout der unmittelbar empfohlenen Person ab. Aus deren späterem Verhalten oder weiteren Empfehlungen entsteht kein Vorteil. Commitery betreibt keine Stufen, Downlines oder Rekrutierungsziele und erhöht Vorteile nicht anhand der Zahl empfohlener Personen.
10. Benachrichtigungen
Commitery kann transaktionale Nachrichten über die Empfehlungsoption und einen aktivierten Erlass senden, insbesondere einmal nach Ablauf der Zielfrist ohne eingereichten Nachweis, zur Aktivierung, als Erinnerung vor Ablauf der Empfehlungsfrist und zum Ergebnis. Diese Servicenachrichten betreffen das Commitment und eine mögliche bedingte Belastung und sind keine Werbung.
11. Datenschutz
Zur Durchführung des Erlasses speichert Commitery den ausgegebenen Link, seine Frist und das Vorliegen eines qualifizierenden Checkouts und verknüpft dafür das empfehlende und das empfohlene Konto. Der empfehlenden Person wird die Identität der registrierten Person nicht angezeigt. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
12. Änderungen und Verfügbarkeit
Der Erlass kann für zukünftige Commitments jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden und in einzelnen Ländern nicht verfügbar sein. Bereits aktivierte Erlasse laufen zu den bei Aktivierung angezeigten Bedingungen weiter. Zwingende Verbraucherrechte, einschließlich Widerrufs- und Einspruchsrechten, bleiben unberührt.
13. Kontakt
Fragen zum Erlass können an support@commitery.com gesendet werden.